Der Berliner Architekt und Ziegeleibesitzer Alfred Schrobsdorff kaufte ca. 1918 das Grundstück. 1923 ließ er das Landhaus als Sommerwohnsitz für die Familie erbauen. Später übernahm sein Sohn Erich das Anwesen. Dessen Frau war Jüdin und musste in den 1930-er Jahren mit ihren beiden Töchtern Deutschland verlassen. Die bekannte Schriftstellerin und jüngere Tochter von Erich Schrobsdorff, Angelika (1927-2016), lebte viele Jahre in Israel. Sie hatte allerdings auch zu DDR-Zeiten immer den Kontakt nach Pätz gehalten. Sie zeigte sich bei ihren Besuchen sehr erfreut darüber, dass das Anwesen für die Pätzer Einwohner genutzt wurde und wünschte, das soll auch so bleiben. Im Erdgeschoss war seit Ende des Zweiten Weltkrieges der Kindergarten untergebracht, die Wohnräume im Obergeschoss sind bis heute vermietet. Der Kindergarten musste im März 1992 geschlossen werden, da sich zwei Kindergärten in Pätz nicht mehr rentierten. Das Schrobsdorff-Haus wurde ab 1995 bis zur Eingemeindung nach Bestensee (2003) als Gemeindeamt Pätz genutzt.
Seit 2000 ist es Sitz unseres Vereins. Hier finden viele Veranstaltungen statt. Im Haus befindet sich die Gemeindebibliothek, hier trifft sich die Schiedskommission und der Ortsbeirat zu Sitzungen.
Seit vielen Jahren warten wir dringend auf die Realisierung des überfälligen Umbaus und die nachfolgende Nutzung als Vereins- und Dorfgemeinschaftshaus, denn auch das Schrobsdorff-Haus ist in die Jahre gekommen. Damit wäre dem Wunsch der Namensgeberin entsprochen, die das Anwesen den Pätzern für Gemeinnützigkeit überlassen hat.
Für den Umbau des Hauses gab es in der Vergangenheit etliche Kostenvoranschläge und Projekte, die vor allem wegen des Mangels an Finanzen nie umgesetzt werden konnten. Nun, nach dem Wechsel in der Gemeindeverwaltung, hoffen wir, dass die Planungen Realität werden. Die Vorarbeiten (Beräumung des Hauses und Nebengebäudes sowie Neueindeckung des Schuppens) haben wir erledigt. Nun sind die Profis dran.
Hoffen wir, dass der Heimatverein baldmöglich zu den ersten Veranstaltungen im neuen „alten“ Vereinssitz einladen kann.
(Stand 2023)